Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

Die Höhe des Tarifs wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017, festgelegt.