Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags
Die Höhe des Tarifs wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017, festgelegt.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 153/2018
Der Landtag hat beschlossen:
Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags
Die Höhe des Tarifs wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017, festgelegt.
Zweckbindung
Der Ertrag aus dem Wohnbauförderungsbeitrag ist zur Förderung von Vorhaben des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen zu verwenden.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Es ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2019 anzuwenden.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.