Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorbereitung der Ausschreibung

Die auszuschreibende Leistung ist gewissenhaft und vollständig zu planen und durch eine umfassende Leistungsbeschreibung zu ergänzen, die die Erstellung gut vergleichbarer Angebote ermöglicht. Die Ausschreibung hat zeitgerecht zu erfolgen.