Kosten der Fondsverwaltung
Die aus der Geschäftsgebarung des Fonds erwachsenen Kosten sind aus Mitteln des Landes zu bestreiten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Kosten der Fondsverwaltung
Die aus der Geschäftsgebarung des Fonds erwachsenen Kosten sind aus Mitteln des Landes zu bestreiten.