Verzicht auf das Beschwerderecht
. Auf das Recht der Beschwerde () kann nicht verzichtet werden. Die Zurückziehung der Beschwerde ist zulässig.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Verzicht auf das Beschwerderecht
. Auf das Recht der Beschwerde () kann nicht verzichtet werden. Die Zurückziehung der Beschwerde ist zulässig.