Beirat
. Die Beratung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei der Erstellung der Richtlinien gemäß sowie im Verfahren gemäß erfolgt durch den gemäß § 20 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl. I Nr. 110/2010, in der jeweils geltenden Fassung, eingerichteten Energiebeirat.
