Verfahren
. (1) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Ansuchen gemäß an die Abwicklungsstelle zur Bearbeitung weiter zu leiten und dem Beirat gemäß zur Beratung vorzulegen.
(2) Die Gewährung der Förderung hat der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft schriftlich auszusprechen.
