Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktische und wirtschaftliche Hilfen

. Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann in berücksichtigungswürdigen Fällen zur Unterstützung von Jugendlichen und Familien praktische und wirtschaftliche Hilfen gewähren.