Verfügungsbeschränkungen
. Die WK-AG, der AIFM oder die Verwahrstelle dürfen auf Rechnung des Gesellschaftsvermögens des WKF keinen Kredit aufnehmen, außer die Fondsbestimmungen sehen dies vor. Sofern der Aktionärskreis der WK-AG Personen umfasst, die als qualifizierte Privatkunden einzustufen sind, dürfen sich Kredite auf nicht mehr als 30 vH des Nettoinventarwerts gemäß § 17 AIFMG des Gesellschaftsvermögens belaufen.
