Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutz von Bezeichnungen

. Die Bezeichnung „Wagniskapital-Aktiengesellschaft“ oder Wortverbindungen, die diese Bezeichnung enthalten, oder die Abkürzung „WK-AG“ dürfen im Firmenwortlaut, im Geschäftsverkehr und in der Werbung nur von der WK-AG und von AIFM, die die Errichtung eines WKF gemäß angezeigt haben, verwendet werden.