6. Abschnitt Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
. Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wiener Kehrverordnung 1985, LGBl. für Wien Nr. 22/1985 in der Fassung der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 40/2006, außer Kraft.
