Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Geltungsbereich

. (1) Der dieser Verordnung als Anlage angeschlossene Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019) gilt für Fondskrankenanstalten ().

(2) Hinsichtlich Nicht-Fondskrankenanstalten stellt der WKAP 2019 eine Empfehlung dar.

(3) Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) in der Fassung vom 29. Juni 2018 vorgesehenen Qualitätskriterien sind für Fondskrankenanstalten () verbindlich.