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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 16/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß , LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 49/2018, wird verordnet:

Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Geltungsbereich

. (1) Der dieser Verordnung als Anlage angeschlossene Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019) gilt für Fondskrankenanstalten ().

(2) Hinsichtlich Nicht-Fondskrankenanstalten stellt der WKAP 2019 eine Empfehlung dar.

(3) Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) in der Fassung vom 29. Juni 2018 vorgesehenen Qualitätskriterien sind für Fondskrankenanstalten () verbindlich.

Planungsgebiet

. Das Planungsgebiet des WKAP 2019 umfasst die Katasterfläche von Wien, wobei bestehende Wechselbeziehungen mit dem Umland von Wien in der Planung berücksichtigt sind.

Inkrafttreten

. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Außerkrafttreten

. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013) erlassen wird, LGBl. für Wien Nr. 17/2013 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 2/2017, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.