Dieses Abkommen berührt nicht die sich aus anderen abgeschlossenen internationalen Abkommen ergebenden Rechte und Verpflichtungen der Staaten der Vertragsparteien.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Abkommen berührt nicht die sich aus anderen abgeschlossenen internationalen Abkommen ergebenden Rechte und Verpflichtungen der Staaten der Vertragsparteien.