Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die für die Umsetzung dieses Abkommens zuständigen Behörden sind:

auf russischer Seite - das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation und

auf österreichischer Seite - das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung der Republik Österreich.