Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Wirtschaftsbeschränkungen im Bereiche des Rheinvorlandes sowie der Rheindämme und Rheinwuhre, LGBl.Nr. 58/1988, außer Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 61/2001