Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Solange und soweit eutschland (Anm.: richtig: Deutschland) einen passiven Stickereiveredlungsverkehr nach der Schweiz gestattet, wird die Republik Österreich hinsichtlich dieses Verkehres keinesfalls ungünstiger als die Schweiz behandelt werden.