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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien werden der Zusammenarbeit bei der Entwicklung ökologisch und wirtschaftlich vertretbarer Infrastruktursysteme in folgenden Bereichen höchstes Interesse widmen:

- Landwirtschaft;

- Naturschutz;

- Eisenbahn;

- Luftfahrt;

- Schiffahrt;

- Straßenbau;

- Kommunale Dienstleistungen;

- Telekommunikation;

- Energiewirtschaft;

- Wasserwirtschaft;

- Abfallwirtschaft und Recycling;

- Tourismus.