Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien werden im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften ihre Beziehungen auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Landwirtschaft, der Ökologie, der Industrie, der Technik und der Technologie fortsetzen, weiterentwickeln und vertiefen.