Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit könnte vorwiegend in folgenden Formen verwirklicht werden:

– Kooperationsvereinbarungen zur effizienteren Ausnutzung von Produktionskapazitäten, Minimierung der Produktionskosten und Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit;

– Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, Errichtung von Handelsvertretungen und -niederlassungen;

– Investitionen und Unternehmensbeteiligungen auch im Rahmen der Privatisierung;

– Technologie- und Know-How-Transfer;

– Entwicklungs- und Technologieprojekte;

– angewandte Forschung;

– Informationsaustausch über Patente, Lizenzen sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte;

– Harmonisierung von Normen und technischen Vorschriften;

– Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen finanzielle und Bankdienstleistungen, Marketing, Entwicklung von Unternehmensstrategien, Kostenrechnung und sonstige Dienstleistungen;

– Erstellung von Feasibility-Studien;

– Informationsaustausch auf dem Gebiet der Standardisierung und Meteorologie;

– Organisation und Durchführung von gemeinsamen Seminaren, Symposien und Konferenzen, Austausch von Delegationen und Experten;

– Austausch von Informationen, Dokumentationen und Publikationen, die für beide Vertragsparteien von Interesse sind;

– Zusammenarbeit der Wirtschaftskammern und Unternehmerverbände;