Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften Beratungsleistungen sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten und Managern vor allem auf dem Gebiete

– der Außenwirtschaft;

– der Wirtschaftsverwaltung;

– des gewerblichen Rechtsschutzes;

– des Tourismus;

– des Patentwesens;

– des Bank- und Finanzwesens;

– des Versicherungswesens;

fördern.