Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung ist erstmals bei Erstellung des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden.

(2) und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 68/2015 treten mit 1. April 2015 in Kraft.

(3) und der Entfall des § 9 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 41/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.