Computerprogramme
Computerprogramme sind als Werke der Literatur im Sinne von der Berner Übereinkunft geschützt. Dieser Schutz gilt für Computerprogramme unabhängig von der Art und Form ihres Ausdrucks.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Computerprogramme
Computerprogramme sind als Werke der Literatur im Sinne von der Berner Übereinkunft geschützt. Dieser Schutz gilt für Computerprogramme unabhängig von der Art und Form ihres Ausdrucks.