Anwendung der bis 6 der Berner Übereinkunft
Die Vertragsparteien wenden die Bestimmungen der bis 6 der Berner Übereinkunft in Bezug auf den nach diesem Vertrag gewährten Schutz entsprechend an.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendung der bis 6 der Berner Übereinkunft
Die Vertragsparteien wenden die Bestimmungen der bis 6 der Berner Übereinkunft in Bezug auf den nach diesem Vertrag gewährten Schutz entsprechend an.