Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

. (1) Diese Verordnung tritt mit dem ersten Tag des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Die Wildschweine-Schweinepestverordnung, BGBl. Nr. 427/1994, tritt mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.