Verbot des innergemeinschaftlichen Handels
. Schweine, Schweinesperma, -embryonen oder -eizellen dürfen aus dem ausgewiesenen Seuchengebiet nicht in den innergemeinschaftlichen Handel gebracht werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbot des innergemeinschaftlichen Handels
. Schweine, Schweinesperma, -embryonen oder -eizellen dürfen aus dem ausgewiesenen Seuchengebiet nicht in den innergemeinschaftlichen Handel gebracht werden.