Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2020 sowie die mit der Verordnung LGBl Nr 42/2020 vorgenommene Grenzänderung treten mit 7. April 2020 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt werden die Lagepläne gemäß durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.
