Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wiener Wohnunterstützungspauschale bei Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung

. (1) Eine Förderung in Form einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 200 Euro pro Person ist volljährigen Personen, die im Monat August 2023 die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Leistung der Wiener Mindestsicherung gemäß erfüllen, einmalig zu gewähren.

(2) Die Förderung nach Abs. 1 ist nicht zu gewähren, wenn die jeweilige Person bereits die Voraussetzungen einer Förderung gemäß oder erfüllt.