Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wiener Wohnunterstützungspauschale bei Anspruch auf Leistungen der Ausgleichszulage oder der Ergänzungszulage

. Eine Förderung in Form einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 200 Euro pro Person ist jenen volljährigen Personen einmalig zu gewähren, die im Monat August 2023 im Gebiet der Stadt Wien ihren Hauptwohnsitz gemäß oder für das Gebiet der Stadt Wien eine Hauptwohnsitzbestätigung gemäß haben und in diesem Zeitraum die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine der folgenden Leistungen erfüllen:

1. eine Ausgleichszulage gemäß ;

2. eine Ausgleichszulage gemäß ;

3. eine Ausgleichszulage gemäß ;

4. eine Ergänzungszulage gemäß ;

5. eine von der ÖBB-Holding AG oder einer von dieser beauftragten Gesellschaft oder Einrichtung für die Pensionsangelegenheiten () auszuzahlende bzw. zu verrechnende Ergänzungszulage gemäß ;

6. eine von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) auszuzahlende bzw. zu verrechnende Ergänzungszulage gemäß . 1965.