Ziel
. Ziel der Verordnung ist die übersichtliche Darstellung gesetzlich nicht verpflichtend einzutragender Wasserrechte im Wasserbuch, deren Ersichtlichmachung im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Ordnung geboten ist.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Ziel
. Ziel der Verordnung ist die übersichtliche Darstellung gesetzlich nicht verpflichtend einzutragender Wasserrechte im Wasserbuch, deren Ersichtlichmachung im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Ordnung geboten ist.