Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziel

. Ziel der Verordnung ist die übersichtliche Darstellung gesetzlich nicht verpflichtend einzutragender Wasserrechte im Wasserbuch, deren Ersichtlichmachung im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Ordnung geboten ist.