Verweise
. Soweit in diesem Landesgesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
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. Soweit in diesem Landesgesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.