IV. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Behörde
. Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
IV. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Behörde
. Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien.