Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahrnehmungen konsularischer Aufgaben außerhalb des Konsularbezirks

Unter besonderen Umständen kann ein Konsul mit Zustimmung des Empfangsstaats seine Aufgaben auch außerhalb seines Konsularbezirks wahrnehmen.