Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Innerstaatliches Recht und Einhaltung von Verträgen

Eine Vertragspartei kann sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen. Diese Bestimmung läßt unberührt.