Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

TEIL III

EINHALTUNG, ANWENDUNG UND AUSLEGUNG VON VERTRÄGEN

ABSCHNITT 1: EINHALTUNG VON VERTRÄGEN

Pacta sunt servanda

Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.