Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
. Soweit Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
1. auf Grund einer Ermächtigung gemäß Wiener Tierzuchtgesetz durch die Zuchtorganisation oder
2. gemäß Wiener Tierzuchtgesetz durch die Zuchtorganisation oder eine von dieser beauftragten Stelle
durchgeführt werden, muss die durchführende Stelle die Anforderungen gemäß erfüllen.
