Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zuchtverwendung selektierter Tiere

. In Übereinstimmung mit dem Zuchtziel () und der Zuchtpopulation () hat die Zuchtorganisation für die Zuchtverwendung selektierter Tiere festzulegen:

1. Selektionsstufen und deren Abfolge,

2. Selektionsintensität in den einzelnen Selektionsstufen,

3. tierzuchtfachliche Beschränkungen für die Einbeziehung von Zuchttieren in einzelne Selektionsstufen.