Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

. Um Doppelerhebungen zu vermeiden, hat der Magistrat nach Möglichkeit mit anderen Institutionen, insbesondere mit dem Bund und mit anderen Bundesländern, zusammenzuarbeiten. Über diese Zusammenarbeit sind vertragliche Vereinbarungen abzuschließen.