Ausweispflicht
. Die Zähl-, Erhebungs- und Kontrollorgane haben bei ihrer Tätigkeit einen vom Magistrat ausgestellten Lichtbildausweis mit sich zu führen und dem Auskunftspflichtigen unaufgefordert vorzuweisen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausweispflicht
. Die Zähl-, Erhebungs- und Kontrollorgane haben bei ihrer Tätigkeit einen vom Magistrat ausgestellten Lichtbildausweis mit sich zu führen und dem Auskunftspflichtigen unaufgefordert vorzuweisen.