Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Landes- und Gemeindestatistik in Wien (Wiener Statistikgesetz), LGBl. für Wien Nr. 37/1987 in der geltenden Fassung, außer Kraft.