. (1) Mit der Verleihung der Rettungsmedaille ist die Widmung eines Geldbetrages in der Höhe von 365 Euro verbunden.
(2) Bei Mißbrauch der Rettungsmedaille oder Verstoß gegen die Bestimmung des ist die Ehrengabe zurückzuerstatten.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Mit der Verleihung der Rettungsmedaille ist die Widmung eines Geldbetrages in der Höhe von 365 Euro verbunden.
(2) Bei Mißbrauch der Rettungsmedaille oder Verstoß gegen die Bestimmung des ist die Ehrengabe zurückzuerstatten.