Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausflugsgebiete

. Ausflugsgebiete im Sinne dieser Verordnung sind das unverbaute Gebiet des Wienerwaldes und sonstige nach den Flächenwidmungsplänen als Grünland, Schutzgebiet, Wald- und Wiesengürtel ( sublit. c Z 1 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 31/2007) ausgewiesene Grundflächen.