Arten- und Biotopeschutzprogramm
. Zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen als „prioritär bedeutend“ eingestufter Arten gemäß sowie zur Erhaltung und Verbesserung geschützter Biotope gemäß ist von der Landesregierung ein Arten- und Biotopeschutzprogramm zu erstellen.
