Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. ABSCHNITT

Organisation des Nationalparks Donau-Auen und Behörden

Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen

. Die Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen erfolgt durch die Nationalpark Donau-Auen GmbH nach Maßgabe der Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen, LGBl. für Wien Nr. 7/1997.