. Der Zentralausschuß ist, soweit des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Dienststellenausschüssen des Zentralausschußbereiches zu wählen.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Zentralausschuß ist, soweit des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Dienststellenausschüssen des Zentralausschußbereiches zu wählen.