Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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E. Sonderbestimmungen für die im 15 bezeichneten Pachtverhältnisse

. Von den Vorschriften der bis 44 finden, sofern nicht darin Sonderbestimmungen für die im bezeichneten Pachtverhältnisse getroffen sind (, Abs. 2, , Abs. 3, und ), auf Pachtverhältnisse dieser Art nur die Bestimmungen der , 31, 32, 34, Abs. 1, 3 bis 6, 35, 41 und 43 sinngemäß Anwendung.