Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebührensatz, Drucksorten

. Durch Verordnung ist ein Gebührensatz festzusetzen, nach dem die Amtskosten () im einzelnen Falle zu berechnen sind. Der Magistrat hat zur Verbilligung und Beschleunigung des schiedsgerichtlichen Verfahrens geeignete Drucksorten aufzulegen.