Angelobung der Mitglieder (Ersatzmitglieder)
. Der Vorsitzende hat den Mitgliedern gemäß bis 4 und deren Ersatzmitgliedern vor Antritt ihres Amtes durch Handschlag das Gelöbnis gewissenhafter und unparteiischer Ausübung ihres Amtes und der Verschwiegenheit () abzunehmen. Die Tatsache der Angelobung ist in einer Niederschrift festzuhalten.
