Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Europäische Technische Bewertung, Bautechnische Zulassung

.  Die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) als Technische Bewertungsstelle für Bauprodukte () sowie als Zulassungsstelle () von den Antragstellerinnen und Antragstellern einzuhebenden Beiträge zu den Verfahrenskosten werden entsprechend dem Gebührenverzeichnis der Geschäftsordnung des OIB in Form einer fixen Grundgebühr (Tabelle 1) und einer nach dem tatsächlichen Zeitaufwand bemessenen Sachbearbeitungsgebühr mit einem pauschalen Stundensatz (Tabelle 2) festgesetzt wie folgt:

Tabelle 1

 

Grundgebühr

Grundgebühr

in Euro

1.1 Erteilung einer Europäischen Technischen Bewertung

730,--

1.2 Änderung einer Europäischen Technischen Bewertung

435,--

1.3 Erteilung einer Bautechnischen Zulassung

730,--

1.4 Verlängerung einer Bautechnischen Zulassung

435,--

Tabelle 2

 

Sachbearbeitungsgebühr

in Euro pro angefangener Stunde Bearbeitungszeit durch einen Referenten des OIB

Stundensatz

145,--