Wirkungsbereich
. Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten sind - ausgenommen das Verwaltungsstrafverfahren - solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Wirkungsbereich
. Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten sind - ausgenommen das Verwaltungsstrafverfahren - solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.